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Artenschutzrechtliche Stellungnahme

In diesem Fall eine Stellungnahme darüber, ob eine baumpflegerische Maßnahme (z.B. einen umfangreichere Kroneneinkürzung) oder eine genehmigte Entnahme hinsichtlich des Artenschutzes ausgeführt werden darf.

Hierbei findet eine Überprüfung und Dokumentation des Baum(-umfeldes) auf einen artenschutzrelevanten Besatz statt.

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